Bild: Nicolas Raymond/German Language Grunge Flag/ Flickr / CC BY 2.0
Ab 2018 werden ausländische Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Maßgebend dafür ist nicht mehr der Umsatz im Schweizer Inland, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, welche einen Umsatz von mindestens 100.000 Franken weltweit erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Damit soll der Wettbewerbsnachteil für das inländische Schweizer Gewerbe besonders in den Grenzregionen ausgehebelt werden.
Erhält zum Beispiel eine in Deutschland ansässige Schreinerei einen Auftrag zur Lieferung und Montage in Höhe von 10.000 Franken und beträgt der Gesamtumsatz (Inland + Ausland) der Schreinerei mehr als 100.000 Franken wird ab dem 01.01.2018 die MWSt-Pflicht in der Schweiz nach geltender Rechtslage ausgelöst.
Dies bedeutet einen gravierenden Unterschied zum Vorjahr 2017. In den Vorjahren wurden nur die in der Schweiz getätigten Umsätze für die Steuerbefreiung berücksichtigt. Da im angesprochenen Fall der Schreinerei der Umsatz nicht über 10.000 Franken hinausging, griff das bis zum 31.12.2017 geltende Recht der Steuerbefreiung.
Diese Änderung betrifft viele Handwerksbetriebe in der Grenzregion, welche sich jetzt als Unternehmen in der Schweiz registrieren oder einen Fiskalvertreter (z.B. Handelskammer Deutschland-Schweiz) bestimmen müssen. Alle in die Schweiz fakturierten Rechnungen müssen mit Schweizer MWSt ausgewiesen sein. Als registriertes Unternehmen kann die Schweizer Vorsteuer geltend gemacht werden.
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