FAQ | Tipps & Hinweise
Gut zu wissen
Die Logistik umfasst alle Aufgaben zur integrierten Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle der Güterflüsse sowie der güterbezogenen Informationen von den Entstehungssenken bis hin zu den Verbrauchssenken. Als kurze aber präzise Definition logistischer Ziele hat sich mittlerweile die Seven-Rights-Definition nach Plowmann etabliert:
– das richtige Produkt
– in der richtigen Menge
– zur richtigen Zeit
– am richtigen Ort
– in der richtigen Qualität und
– zu den richtigen Kosten
Cargo ist die englische Bezeichnung für Frachtgut, welches von einem Frachtführer gegen Entgelt befördert wird. Das Entgelt für den Transport von Frachtgut wird als Fracht bezeichnet. Den Transport von Frachtgut organisieren Speditionen. Verschiedene Transportmittel kommen hierbei zum Einsatz:
– Lastkraftwagen
– Lastkraftwagen auf Autozügen
– Güterzüge
– Frachtschiffe
– Frachtflugzeuge
– intermodaler oder auch multimodaler Verkehr als Kombination mehrerer Verkehrsmittel
Als Lademeter bezeichnet man den Platzbedarf einer Ware auf einem LKW bei Ausnutzung der standardisierten Lkw-Breite von 2,40 m.
Mit dieser Formel lassen sich die Lademeter errechnen:
(Länge x Breite einer Ware in Metern) / 2,4 = Lademeter
Beispiel :
1 EURO-Palette ist 1,20 x 0,80 Meter groß.
(1,20 x 0,80) / 2,4 = 0,4 Lademeter
Tipps & Hinweise
• Ausgefüllter Speditionsauftrag
• (evtl.) Lieferschein
• Handelsrechnung oder Proformarechnung
• Zollpapiere (Ausfuhr, EUR 1, Carnet etc.)
• Bis 1000€ / oder 1000 kg: Handels- oder Proformarechnung
• Bis 3000€: Original Handelsrechnung mit unterschriebenen Ursprungstext, Ausfuhrerklärung
• Bis 6000€: Original Handelsrechnung mit unterschriebenen Ursprungstext, Ausfuhrerklärung, eingehaltene Gestellungsfrist (24 Stunden am Abgangsort)
• Ab 6000€: Original Handelsrechnung mit unterschriebenen Ursprungstext, Ausfuhrerklärung, Original, abgestempelte EUR 1
Zum Zollabfertigungsauftrag
• Ausgefüllte Vollmacht an TRANSCO
• EORI Nummer (Zollnummer) an TRANSCO
• Langzeitlieferantenerklärung an TRANSCO (zur Erstellung der EUR 1)